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Der Berufsverband Discjockey e.V.

Der BVD e.V. wurde 1982 in Münster gegründet und ist auch dort beim Vereinsgericht unter der Nummer VR 2505 eingetragen.

Voraussetzung um beim BVD e.V. Mitglied zu werden ist ein Gewerbeschein und/oder eine Steuernummer.

Ein langfristiges Ziel für uns ist es, ein anerkanntes IHK Zertifikat für Discjockeys zu bekommen.

Der nächste Schritt wird dann sein, das Berufsbild „Discjockey“ zu kreieren.

Der Ausbildungsberuf soll dann „Fachkraft für Musikentertainment“ heißen.

Sicher ist uns klar, dass man das Gefühl für Musik nicht erlernen kann, aber es gibt weitere sehr wichtige Eigenschaften, die ein Discjockey beherrschen muss.

Lärmschutz, Haftung/Recht, kaufmännische Grundkenntnisse, GEMA Recht / Urheberrecht, um nur einige zu nennen.

Viele unsere Mitglieder sind nun sehr verunsichert, was die Gesetzgebung zum Urheberrecht angeht.

Hier muss unbedingt eine Aufklärung der professionellen Discjockeys stattfinden und auch eine Sonderregelung beim Thema Urheberrecht.

Aber das mit dem verschärften Urheberrecht (Verbot der analogen Tonträgerkopie) ist erst der Gipfel vom Eisberg.

Hierzu haben wir bereits eine Petition beim Deutschen Bundestag in 2004 eingereicht, die momentan parlamentarisch Beraten wird.

Aus das Bundesmininsterium für Justiz hat sich schriftlich dazu uns gegenüber geäußert.

Lärmschutz:

Hat sich jemand schon mal ernsthafte Gedanken über den Lärmschutzführerschein gemacht?

Hier gibt es auch schon Fälle in Deutschland, wo jemand einen Hörsturz in einer Discothek erlitten und die Discothek verklagt hat.

Wenn ich jemanden verklage, muss ich ihm beweisen, dass er böse ist.

Das konnte jedoch die Person mit dem Hörsturz nicht und hat die Umkehr der Beweislast beantragt und ist damit durchgekommen.

Im Klartext heisst das, die Discothek muss jetzt beweisen, dass es nicht zu laut war.

Das können die Discothekenbetreiber jedoch auch nicht.

Und da gibt es wieder so ein nettes Wort, das da heisst "durchgreifende Haftung".

Soll heißen, der Betreiber sagt, ich sitze doch in meinem Büro und der böse böse Discjockey hat die Musik zu laut gemacht.

Der ist Schuld an dem Hörsturz.

Der muss haften!!!

Kann es das sein???

GEMA:

Vom BDT e.V. (Bundesverband Deutscher Tanz- und Discothekenbetriebe e.V.) wird dem Discothekenbetreiber schriftlich geraten, den DJ an der höheren GEMA zu beteiligen, wenn er mit überspielten Tonträgern arbeitet.

Mir sind Fälle bekannt, wo der DJ pro Abend, den er in der Discothek arbeitet, 20,00 Euro an den Betreiber an GEMA-Beteiligung bezahlen muss.

Kann es das sein???

Der Betreiber will immer die neusten Hits haben, und hat aber hinter dem DJ Counter nur Platz für einen Koffer.

Da wird man ja gezwungen, seine Musiksammlung zu komprimieren!

Hier wäre ein bundesweiter Streik aller DJ´s an einem Samstag ein starkes Zeichen, das wir setzten könnten.

Aber.... mal ehrlich... so lange es Namenlose DJ´s gibt, wird dieses Ziel wohl nicht umzusetzen sein.

Fakt ist eins:

Wer sich jetzt qualifiziert, einen DJ Führerschein macht, sich weiterbildet als z.B. Fachkraft für Musikentertainment, ein IHK-Zertifikat erlangt, Seminare besucht usw. der wird in der nahen Zukunft nur gewinnen können.

Denn die Discothekenbetreiber werden bald nur noch qualifizierte Discjockeys beschäftigen, schon alleine zu ihrer eigenen Sicherheit.

Auch im mobilen DJ-Geschäft wird es da in naher Zukunft mit Sicherheit einige Veränderungen geben... warten wir´s ab...oder handeln wir???

Sei dabei in der größten bundesweiten Interessenvertretung für DJ´s.

BVD e.V.
Dirk Wöhler
Präsident